Winterdienst für Berlin
Professionelle Schneeräumung in der Hauptstadt für private und gewerbliche Auftraggeber. Jetzt kostenlos beraten lassen!
In den Wintermonaten spielt der Winterdienst eine zentrale Rolle in Bezug auf die Sicherheit. Die Gewährleistung einer sicheren Umgebung ist von vitaler Bedeutung, um mögliche Unfallgefahren und Beeinträchtigungen aufgrund von Schnee und Eis zu minimieren.
Die Metropole Berlin wird während der Winterzeit, geprägt durch ihre charakteristisch niedrigen Temperaturen und häufigen Schneefälle, zu einer anspruchsvollen Umgebung für öffentliche Flächen und Unternehmen. Eine gründliche und effiziente Schneeräumung sowie die Anwendung von Streumaterialien sind unerlässlich, um die Wege und Flächen in Berlin sicher und begehbar zu halten.
Ein professioneller Schneeräumdienst übernimmt die zeitaufwändigen Aufgaben der Schneebeseitigung und Streumittelverteilung, was es Unternehmen ermöglicht, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, während gleichzeitig für eine sichere Umgebung auf ihrem Unternehmensgelände, zum Beispiel für den LKW-Verkehr, gesorgt wird. Die Auslagerung des Winterdienstes auf externe Anbieter, wie uns, ermöglicht ihnen, Zeit, Ressourcen und Personalkosten zu sparen.
Wenn Sie einen Winterdienstleister suchen, der den aktuellen Standards entspricht und in Berlin tätig ist, können Sie unverbindlich Kontakt mit Satexx24 aufnehmen oder unter der Telefonnummer 030 214 801 248 einen Termin vereinbaren.
Unsere hoch qualifizierten Fachkräfte stehen bereit, um Schnee und Eis sowohl für private Residenzen als auch für gewerbliche Einrichtungen in sämtlichen zwölf Berliner Stadtbezirken fachgerecht zu beseitigen:
Ein Winterdienst befasst sich mit der Schneeräumung und Eisbeseitigung auf Straßen, Gehwegen, Parkplätzen und anderen Verkehrsflächen während der Wintermonate. Die Hauptaufgaben eines Winterdienstes umfassen:
Schneeräumung: Der Winterdienst entfernt Schnee von Verkehrsflächen, um sie für den Verkehr zugänglich zu machen. Dies geschieht in der Regel durch den Einsatz von Schneepflügen, die den Schnee zur Seite schieben oder in Lkw laden, um ihn abzutransportieren.
Streuen von Streugut: Um die Rutschgefahr zu reduzieren, streut der Winterdienst Streugut (in der Regel kein Salz) auf den geräumten Flächen. Das Streugut hilft dabei, Eisbildung zu verhindern und bietet zusätzliche Traktion für Fahrzeuge und Fußgänger.
Der Winterdienst ist insbesondere für das Gewerbe wichtig, aus mehreren Gründen:
Zugänglichkeit von Geschäften: Wenn Straßen, Gehwege und Parkplätze nicht geräumt sind, können Kunden Schwierigkeiten haben, Geschäfte zu erreichen. Ein gut organisierter Winterdienst stellt sicher, dass Geschäfte auch bei winterlichen Bedingungen zugänglich sind und somit der Umsatz aufrechterhalten wird.
Sicherheit der Kunden: Ein ordnungsgemäß durchgeführter Winterdienst trägt zur Sicherheit der Kunden bei. Geräumte und gestreute Wege minimieren das Risiko von Stürzen und Unfällen, was sowohl die Kunden als auch das Geschäft vor rechtlichen Konsequenzen schützt.
Arbeitsplatzsicherheit: Für Unternehmen, die einen eigenen Parkplatz oder Betriebsgelände haben, ist ein guter Winterdienst wichtig, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Räumte Flächen minimieren das Risiko von Unfällen beim Ein- und Aussteigen aus Fahrzeugen sowie beim Bewegen auf dem Gelände.
Es ist ratsam, den Winterdienst rechtzeitig zu beauftragen, bevor der Winter und die ersten Schneefälle eintreffen. Es gibt jedoch keine festen Termine, da dies stark von den klimatischen Bedingungen und der Region abhängt. Es ist wichtig, die Wettervorhersagen zu verfolgen und den Winterdienst frühzeitig zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass er rechtzeitig vorbereitet ist, um die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, sobald Schnee oder Eis erwartet werden. Je nach Bedarf kann der Winterdienst regelmäßig oder bei Schneefall und Glätte beauftragt werden.
Die Räum- und Streupflicht ist eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht im Winter, also bei Schnee und Glätte auf Verkehrsstraßen und Gehwegen. Sie haben an Ihrem Grundstück, Kundenparkplatz oder Betriebsgelände dafür Sorge zu tragen, dass Menschen nicht zu Schaden kommen. Das betrifft neben dem freien Zugang zum Grundstück (etwa für den Postboten) auch die Bürgersteige und je nach Lage auch die Anwohnerstraße. Wird diese Pflicht nicht wie vorgeschrieben eingehalten, besteht die Gefahr, dass bei einem Unfall der Geschädigte einen Anspruch geltend machen kann. Um solche Haftungsrisiken zu vermeiden, müssen Sie die erforderlichen Räum- und Streupflichten erfüllen. Wenn Sie diesen Pflichten aufgrund des Umfangs oder wegen zeitlichen Gründen nicht nachgehen können, ist es empfehlenswert, einen zuverlässigen Winterdienstleister für die Wintermonate zu beauftragen. Hierzu kann SATEXX24 Sie gerne beraten.
Nicht Schnee zu räumen und zu streuen, kann teuer werden. Denn grundsätzlich gilt: Bricht sich etwa wegen eines nicht geräumten Bürgersteigs ein Bürger einen Arm beim Fallen, kann der Grundstücksbesitzer haftbar gemacht werden. Zwar zahlt dann meist die Haftpflichtversicherung, bei grober Fahrlässigkeit jedoch kann diese den Besitzer der Wohnung oder des Hauses zur Rechenschaft ziehen. Das kann dann auch bei einer Schadensersatzklage vor Gericht in Berlin enden.
Wenn Sie bei Schneefall nicht zu Hause sind, entbindet Sie das nicht sofort von Ihrer Pflicht. Wer der Räumpflicht nicht nachkommen kann, muss eine Vertretung besorgen – unabhängig davon, ob man in der Arbeit ist oder im Urlaub. Auch Krankheit und körperliche Beschwerden sind keine Ausrede. Üblicherweise muss Schnee auf einer Breite von mindestens einem Meter geräumt werden, damit zwei Fußgänger problemlos aneinander vorbeikommen. Einige Kommunen geben keine genau Breite an. Meist ist der Meter trotzdem die Richtlinie.
Auch bei der Entfernung des Streugutes am Ende des Winters stehen Sie in der Pflicht, denn Fußgänger können darauf ausrutschen und sich verletzen. Daher muss das Streugut wieder entfernt werden. Hier ist Ihnen Satexx24 gerne behilflich.
Laut Mietvertrag muss der Mieter die Schneebeseitigung und das Streuen bei Glatteis durchführen. Hier steht auch meist, dass der Vermieter berechtigt ist, u. a. den Winterdienst in anderer Weise zu regeln, soweit dies nach billigem Ermessen unter Abwägung der Belange der Gesamtheit der Mieter zweckmäßig erscheint. Man sollte daher in betracht ziehen, dass Winterdienst als Nebenkosten umlegbar ist, wenn der Vermieter dazu gezwungen ist, einen externen Winterservice mit der Schneebeseitigung zu bauftragen.
Die Kosten für einen professionellen Winterdienst sind vielfältig und werden aufgrund verschiedener Parametern berechnet. Hierbei handelt es sich um eine hochspezialisierte Dienstleistung, die zahlreiche Faktoren berücksichtigt, um angemessene Preise festzulegen.
Die individuelle Anpassung eines Winterdienstangebots erfolgt nach einer detaillierten Analyse der Gegebenheiten vor Ort, unter Berücksichtigung dieser und weiterer Faktoren. Dies gewährleistet Transparenz in Bezug auf die Kostenstruktur und ermöglicht es, den Winterdienst effektiv an die spezifischen Bedürfnisse des Standorts anzupassen.
Der Winterdienst von Satexx24 wird in allen Stadteilen Berlins ausgeführt. Wenn Ihr Stadtteil sich nicht auf dieser Liste befindet, kontaktieren Sie uns bitte.
EINSATZ NUR BEI SCHNEE UND GLATTEIS
Unser Unternehmen, das auf professionellen Winterdienst spezialisiert ist, sucht engagierte Winterdienstfahrer:innen für die folgenden Aufgaben:
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