Winterdienst Berlin
Professionelle Schneeräumung in der Hauptstadt für private und gewerbliche Auftraggeber. Jetzt kostenlos beraten lassen!
Eine zuverlässige und gewissenhafter Winterdienst in Berlin stellt einen bedeutenden Faktor für Unternehmen und Institutionen dar. Insbesondere im Kontext gesetzlicher Vorgaben sowie hinsichtlich der Sicherheit im Winter während der Wintermonate spielen Winterdienste eine herausragende Rolle. Eine sichere Umgebung ist von essenzieller Bedeutung, um potenziellen Unfällen und Einschränkungen aufgrund von Schnee und Eis vorzubeugen.
In der Metropole Berlin stellt der Winter mit seinen typisch winterlichen Temperaturen und häufigen Schneefällen eine anspruchsvolle Situation für öffentliche Areale und Firmen dar. Eine gründliche und effektive Schneeräumung sowie Streumaterialapplikation sind von entscheidender Wichtigkeit, um Berliner Wege und Flächen sicher und begehbar zu halten.
Ein Schneeräumdienst nimmt Ihnen die zeitintensiven Aufgaben der Schneeräumung und Streumittelverteilung ab. Dies ermöglicht Ihnen eine Fokussierung auf Ihr Kerngeschäft, während wir für eine sichere Umgebung in Ihrem Unternehmensareal sorgen. Durch die Auslagerung des Winterservices können Sie Zeit, Ressourcen und Personalkosten einsparen.
Wenn Sie einen Winterdienstleister für Berlin in Übereinstimmung mit den aktuellen Standards in Anspruch nehmen möchten, nehmen Sie für eine Terminvereinbarung unverbindlich Kontakt auf mit Satexx24 oder rufen an unter Telefonnummer 030 214 801 248.
Wenn wir Ihr Interesse für einen Schneeräumdienst geweckt haben, kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserem hervorragenden Winterservice in ganz Berlin. Unsere Mitarbeiter räumen Schnee für Privat und Gewerbe in allen 12 Berlinern Stadtbezirken:
Ein Winterdienst befasst sich mit der Schneeräumung und Eisbeseitigung auf Straßen, Gehwegen, Parkplätzen und anderen Verkehrsflächen während der Wintermonate. Die Hauptaufgaben eines Winterdienstes umfassen:
Der Winterdienst ist insbesondere für das Gewerbe wichtig aus mehreren Gründen:
Es ist ratsam, den Winterdienst rechtzeitig zu beauftragen, bevor der Winter und die ersten Schneefälle eintreffen. Es gibt jedoch keine festen Termine, da dies stark von den klimatischen Bedingungen und der Region abhängt. Es ist wichtig, die Wettervorhersagen zu verfolgen und den Winterdienst frühzeitig zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass er rechtzeitig vorbereitet ist, um die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, sobald Schnee oder Eis erwartet werden. Je nach Bedarf kann der Winterdienst regelmäßig oder bei Schneefall und Glätte beauftragt werden.
Die Räum- und Streupflicht ist eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht im Winter, also bei Schnee und Glätte auf Verkehrsstraßen und Gehwegen. Sie haben an Ihrem Grundstück, Kundenparkplatz oder Betriebsgelände dafür Sorge zu tragen, dass Menschen nicht zu Schaden kommen. Das betrifft neben dem freien Zugang zum Grundstück (etwa für den Postboten) auch die Bürgersteige und je nach Lage auch die Anwohnerstraße. Wird diese Pflicht nicht wie vorgeschrieben eingehalten, besteht die Gefahr, dass bei einem Unfall der Geschädigte einen Anspruch geltend machen kann. Um solche Haftungsrisiken zu vermeiden, müssen Sie die erforderlichen Räum- und Streupflichten erfüllen. Wenn Sie diesen Pflichten aufgrund des Umfangs oder wegen zeitlichen Gründen nicht nachgehen können, ist es empfehlenswert, einen zuverlässigen Winterdienstleister für die Wintermonate zu beauftragen. Hierzu kann SATEXX24 Sie gerne beraten.
Nicht Schnee zu räumen und zu streuen, kann teuer werden. Denn grundsätzlich gilt: Bricht sich etwa wegen eines nicht geräumten Bürgersteigs ein Bürger einen Arm beim Fallen, kann der Grundstücksbesitzer haftbar gemacht werden. Zwar zahlt dann meist die Haftpflichtversicherung, bei grober Fahrlässigkeit jedoch kann diese den Besitzer der Wohnung oder des Hauses zur Rechenschaft ziehen. Das kann dann auch bei einer Schadensersatzklage vor Gericht in Berlin enden.
Wenn Sie bei Schneefall nicht zu Hause sind, entbindet Sie das nicht sofort von Ihrer Pflicht. Wer der Räumpflicht nicht nachkommen kann, muss eine Vertretung besorgen – unabhängig davon, ob man in der Arbeit ist oder im Urlaub. Auch Krankheit und körperliche Beschwerden sind keine Ausrede. Üblicherweise muss Schnee auf einer Breite von mindestens einem Meter geräumt werden, damit zwei Fußgänger problemlos aneinander vorbeikommen. Einige Kommunen geben keine genau Breite an. Meist ist der Meter trotzdem die Richtlinie.
Auch bei der Entfernung des Streugutes am Ende des Winters stehen Sie in der Pflicht, denn Fußgänger können darauf ausrutschen und sich verletzen. Daher muss das Streugut wieder entfernt werden. Hier ist Ihnen Satexx24 gerne behilflich.
Laut Mietvertrag muss der Mieter die Schneebeseitigung und das Streuen bei Glatteis durchführen. Hier steht auch meist, dass der Vermieter berechtigt ist, u. a. den Winterdienst in anderer Weise zu regeln, soweit dies nach billigem Ermessen unter Abwägung der Belange der Gesamtheit der Mieter zweckmäßig erscheint. Man sollte daher in betracht ziehen, dass Winterdienst als Nebenkosten umlegbar ist, wenn der Vermieter dazu gezwungen ist, einen externen Winterservice mit der Schneebeseitigung zu bauftragen.
Vor unserem ersten Einsatz machen wir uns grundsätzlich ein Bild vor Ort an Ihrem Objekt und erstellen im Anschluss ein individuelles Angebot, da sich die Kosten für den Winterdienst nach mehreren Faktoren richten, u. a. der Größe und der Lage Ihrer Immobilie bzw. Objektes. Gemeinsam besprechen wir alle Maßnahmen und Besonderheiten für den kommenden Winterdienst.
Grundlage unserer Angebote sind immer mit Ihnen abgestimmte Winterdienstflächen, die entsprechend im Winter ausgeführt werden sollen. Die Winterdienstbereitschaft ist in den Kosten enthalten, wenn nichts anderes vereinbart. So können Sie sich auf Kostentransparenz verlassen, auch bei spontanen Wetterumschwüngen.
Der Winterdienst von Satexx24 wird in allen Stadteilen Berlins ausgeführt. Wenn Ihr Stadtteil sich nicht auf dieser Liste befindet, kontaktieren Sie uns bitte.