WINTERDIENSTLEISTUNG
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie in Berlin im Winter an einer zuverlässigen Beseitigung von Schnee & Glätte interessiert sind.
Wenn Sie auf der Suche nach einem TOP Winterdienstleister sind, dann ist der Satexx24 Schneeräumdienst ein verlässlicher Partner.
Der Winterdienst von Satexx24 aus Berlin unterstützt Sie im Winter professionell bei der Beseitigung von Schnee und Glätte im Berliner Raum. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen in Schneeräumung, Streudienst, Glättebeseitigung und Schneebeseitigung. Mit uns kommen Sie sicher durch die nächsten Wintermonate.
Unser Winterteam sorgt dafür, dass Flächen wie Gehwegen, Parkplätze, Einfahrten etc., an harten Wintertagen für Sie, Ihre Besucher oder Kunden, immer schnee- und eisfrei bleiben!
Wenn Sie besondere Wünsche oder Anliegen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, damit wir dafür sorgen können, dass alles reibungslos abläuft!
Unsere zuverlässigen Mitarbeiter für den Schneeräumdienst und Streudienst sorgen dafür, dass die Verkehrssicherheit an Ihren Grundstücken nicht aufgrund von glatten und verschneiten Straßen beeinträchtigt wird. In den kalten und schneereichen Wintermonaten sind wir als Winterdienstleister kurzfristig in der Lage, der Räum- und Streupflicht nachzukommen und wir achten bei anhaltendem Schneefall darauf, dass dies auch so bleibt.
Dabei stellen wir Straßenglätte mit zügiger Straßenräumung und Streusplitt sicher, dass Autofahrer, der öffentliche Nahverkehr, Fußgänger und Fahrradfahrer wie gewohnt ihren Weg zur Arbeit, zu Universität, Geschäft, Schule etc. bestreiten können. Unser Ziel ist es, schnell und proaktiv zu arbeiten, damit es vor allem nicht zu Winterunfällen kommen kann.
Unser Versprechen: wir sind pünktlich, gewissenhaft und zu jederzeit für Sie erreichbar.
Unsere Einsatzgebiete für Schneeräumung und Streudienst erstrecken sich im Winter auf den gesamten Berliner Raum, also die Stadtteile Charlottenburg, Friedrichshain, Hellersdorf, Hohenschönhausen, Köpenick, Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn, Mitte, Neukölln, Pankow, Prenzlauer Berg, Reinickendorf, Schöneberg, Spandau, Steglitz, Tempelhof, Tiergarten, Treptow, Wedding, Weißensee, Wilmersdorf und Zehlendorf.
Sie müssen sich nicht mehr um das Schaufeln oder Schneeschieben kümmern. Überlassen Sie das den Winterexperten von Satexx24 und genießen Sie den Rest Ihres Tages in der Gewissheit, dass wir das für Sie erledigt haben!
Unsere Kunden lieben uns, weil wir die Arbeit jedes Mal richtig machen. Wir wissen, wie anstrengend das Winterwetter sein kann, und wir wollen nichts mehr, als dafür zu sorgen, dass jeder bei diesen harten Bedingungen sicher bleibt. Deshalb ist es unsere oberste Priorität, dass sich unsere Kunden mit ihrer Entscheidung wohlfühlen, indem wir ihnen von Anfang bis Ende ein hervorragendes Reinigungsergebnis bieten! Wenn Sie also Hilfe bei der Beseitigung von Eis und Schnee benötigen, rufen Sie uns noch heute an und lassen Sie uns die Arbeit machen, während Sie sich entspannt zurücklehnen!
Glatte Einfahrt, rutschige Gehwege… schnell ist im Winter ein Unfall geschehen. Betrifft dies Fußgänger vor Ihrem Grundstück, können Sie evtl. haftbar gemacht werden: Genau dann, wenn das Unglück nachweislich auf einem nicht ausgeübten Straßenreinigungs- und Winterdienstflicht beruht. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind im § 3 des Berliner Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) zu finden. Um Sicherheit im Winter zu gewährleisten, sollten man insbesondere als Immobilienbesitzer oder Gewerbetreibender rechtzeitig an seine Winterdienstpflicht denken. Zum Beispiel, damit Straßen, Wege sowie Parkfläche garantiert schneefrei und eisfrei bleiben.
Die Räum- und Streupflicht ist eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht im Winter, also bei Schnee und Glätte auf Verkehrsstraßen und Gehwegen. Sie haben an Ihrem Grundstück, Kundenparkplatz oder Betriebsgelände dafür Sorge zu tragen, dass Menschen nicht zu Schaden kommen. Das betrifft neben dem freien Zugang zum Grundstück (etwa für den Postboten) auch die Bürgersteige und je nach Lage auch die Anwohnerstraße. Wird diese Pflicht nicht wie vorgeschrieben eingehalten, besteht die Gefahr, dass bei einem Unfall der Geschädigte einen Anspruch geltend machen kann. Um solche Haftungsrisiken zu vermeiden, müssen Sie die erforderlichen Räum- und Streupflichten erfüllen. Wenn Sie diesen Pflichten aufgrund des Umfangs oder wegen zeitlichen Gründen nicht nachgehen können, ist es empfehlenswert, einen zuverlässigen Winterdienstleister für die Wintermonate zu beauftragen. Hierzu kann SATEXX24 Sie gerne beraten.
Nicht Schnee zu räumen und zu streuen, kann teuer werden. Denn grundsätzlich gilt: Bricht sich etwa wegen eines nicht geräumten Bürgersteigs ein Bürger einen Arm beim Fallen, kann der Grundstücksbesitzer haftbar gemacht werden. Zwar zahlt dann meist die Haftpflichtversicherung, bei grober Fahrlässigkeit jedoch kann diese den Besitzer der Wohnung oder des Hauses zur Rechenschaft ziehen. Das kann dann auch bei einer Schadensersatzklage vor Gericht enden.
Wenn Sie bei Schneefall nicht zu Hause sind, entbindet Sie das nicht sofort von Ihrer Pflicht. Wer der Räumpflicht nicht nachkommen kann, muss eine Vertretung besorgen – unabhängig davon, ob man in der Arbeit ist oder im Urlaub. Auch Krankheit und körperliche Beschwerden sind keine Ausrede. Üblicherweise muss Schnee auf einer Breite von mindestens einem Meter geräumt werden, damit zwei Fußgänger problemlos aneinander vorbeikommen. Einige Kommunen geben keine genau Breite an. Meist ist der Meter trotzdem die Richtlinie.
Auch bei der Entfernung des Streugutes am Ende des Winters stehen Sie in der Pflicht, denn Fußgänger können darauf ausrutschen und sich verletzen. Daher muss das Streugut wieder entfernt werden. Hier ist Ihnen Satexx24 gerne behilflich.
Laut Mietvertrag muss der Mieter die Schneebeseitigung und das Streuen bei Glatteis durchführen. Hier steht auch meist, dass der Vermieter berechtigt ist, u. a. den Winterdienst in anderer Weise zu regeln, soweit dies nach billigem Ermessen unter Abwägung der Belange der Gesamtheit der Mieter zweckmäßig erscheint. Man sollte daher in betracht ziehen, dass Winterdienst als Nebenkosten umlegbar ist, wenn der Vermieter dazu gezwungen ist, einen externen Winterservice mit der Schneebeseitigung zu bauftragen.